Herr Oehlert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er ist seit 2003 in der Kanzlei Bitter als Rechtsanwalt tätig.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Oehlert ist das Arbeitsrecht. Er vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts sowie auch des kollektiven Arbeitsrechts.
Zum individuellen Arbeitsrecht gehört beispielsweise die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Kündigungen, bei Streitigkeiten über Lohn- und Gehaltszahlungen, Abmahnungen sowie auch die Vertretung beim Aushandeln von Abfindungen, und die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen etc. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen leitender Angestellter sowie die Vertretung juristischer Personen gehört ebenso zu seinen Tätigkeiten.
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören beispielsweise Fragestellungen aus dem Betriebsverfassungsrecht und dem Tarifvertragsrecht.Die Vertretung von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern ermöglicht es, das Verfahren aus Sicht des jeweiligen Gegners zu betrachten und sich hierauf frühzeitig einzustellen, um das Verfahren für den Mandanten erfolgreich führen zu können. Der Schwerpunkt des Arbeitsrechts ist der Kündigungsschutz.
Die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen wird vor allen deutschen Arbeitsgerichten von Rechtsanwalt Oehlert wahrgenommen. Da Sie sich im Falle des Ausspruchs einer Kündigung umgehend gegen diese durch eine sogenannte Kündigungsschutzklage wehren müssten, um diese nicht wirksam werden zu lassen, das Arbeitsrecht allerdings viele Fallstricke bietet und sehr komplex ist, sollten Sie Rechtsanwalt Oehlert umgehend nach Erhalt der Kündigung aufsuchen, damit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden kann. Das Arbeitsrecht erfordert von dem Arbeitnehmer eine zeitnahe Reaktion, um seine Rechte nicht zu verlieren, was auf die vielen vergleichsweise kurzen Fristen im Arbeitsrecht zurückzuführen ist. Rechtsanwalt Oehlert wird für Sie eine sogenannte Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Arbeitsgericht einreichen und den Prozess für Sie führen. Aber auch für Arbeitgeber erweist es sich ohne anwaltliche Inanspruchnahme häufig als schwierig, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung richtig anzuwenden und umzusetzen.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer stellen sich im Falle einer Kündigung beispielsweise folgende Fragen:
- Kann ohne vorherige Abmahnung wirksam gekündigt werden ?
- Hat der Gekündigte einen Anspruch auf eine Abfindung?
- Kann einem krankheits- oder urlaubsbedingt abwesenden Arbeitnehmer gekündigt werden?
- Hätte der Betriebsrat beteiligt werden müssen ?
- In welchem Umfang hätte der Betriebsrat beteiligt werden müssen ?
- Hätten weitere Institutionen, wie beispielsweise das Integrationsamt beteilig werden müssen?
Weitere bedeutende Themenbereiche des Arbeitsrechts sind u.a.
- die Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
- die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
- Abmahnungen
- Mutterschutz
- Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gehalt
- Abfindung
- Zeugniserteilung
- Lohnfortzahlung
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen von Herrn Oehlert
gehören das Bau- und Architektenrecht, das Arzthaftungsrecht,
das Vertragsrecht, das Zivilrecht, das Schadensersatzrecht.
Darüber hinaus fällt auch die Geltendmachung offener Forderungen
in den Tätigkeitsbereich von Herrn Rechtsanwalt Oehlert.