Nach Absolvierung von Studium und Referendariat in Hamburg bin ich seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen. Seitdem war ich für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete mittelständische Hamburger Kanzlei auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, der Insolvenz- und Sanierungsberatung, sowie schwerpunktmäßig im Bereich des Familienrechts tätig.
Im April 2010 wurde ich von der zuständigen Rechtsanwaltskammer als FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT zugelassen. Meine umfassende fachliche Qualifikation stelle ich durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen familienrechtlichen Themen und Entwicklungen sicher. Ich bin verheiratet und Mutter einer Tochter.
Im Januar 2012 bin ich der Kanzlei Bitter als Partnerin beigetreten und verstärke seitdem das familienrechtliche Team.
Das FAMILIENRECHT stellt einen wesentlichen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar, wobei ich besonderen Wert darauf lege, die Interessen der Mandanten nicht nur in rechtlicher und finanzieller Hinsicht hinreichend zu würdigen, sondern Lösungen zu erarbeiten, welche den Mandanten und ihren Familien trotz Trennung und Scheidung die Grundlage für einen fairen und möglichst konfliktarmen weiteren Umgang miteinander bieten.
Ich begleite und unterstütze meine Mandanten sowohl in Scheidungsverfahren, nebst Scheidungsfolgesachen, als auch in isolierten Familiensachen, wie insbesondere dem Unterhaltsrecht und Kindschaftssachen.
Ferner stehe ich meinen Mandanten auf dem Gebiet des Familienvermögensrechts, also im Ehegüter- und Ehevertragsrecht
und hier insbesondere bei den Vermögensauseinandersetzungen, die sehr häufig – z.B. bei gemeinsamem Immobilieneigentum - eine
wesentliche Rolle im Scheidungsverfahren spielen, beratend zur Seite.
Des Weiteren betreue ich meine Mandanten in allen Fragen des ERBRECHTS.
Vor dem Hintergrund meiner langjährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des INSOLVENZRECHTS bin ich ferner beratend für in die Krise geratene Unternehmen, sowie Privatpersonen, als auch von Krise und Insolvenz betroffene Gläubiger tätig.